Winterdienst und Räumpflicht in Hessen
Wer räumen muss, wann geräumt sein muss, welche Streumittel erlaubt sind und was bei einem Unfall passiert. Praxiswissen für Eigentümer, Vermieter und Verwalter in Osthessen.
Wer muss räumen?
In Hessen liegt die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich bei der Gemeinde. Durch die kommunalen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzungen wird diese Pflicht auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Das betrifft den Gehweg vor dem Haus, häufig auch Zufahrten und Parkplätze.
Der Eigentümer kann die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag an seine Mieter oder per Dienstleistungsvertrag an einen professionellen Winterdienst übertragen. Die Verantwortung bleibt trotzdem beim Eigentümer, er muss die Ausführung kontrollieren.
Räumzeiten in Hessen
Die meisten hessischen Gemeinden folgen dieser Regelung:
- Werktags (Montag bis Samstag): von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: von 8:00 oder 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (kommunal unterschiedlich)
Bei Schneefall während dieser Zeiten muss unverzüglich geräumt werden, bei Dauerschneefall mehrfach. Nach 20:00 Uhr besteht keine Räumpflicht, der Gehweg sollte am nächsten Morgen vor Beginn der Räumzeit wieder sicher sein.
Streumittel
Salz ist in vielen hessischen Gemeinden auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten, weil es Bäume, Gewässer und Schuhe angreift. Erlaubt sind:
- Splitt und Granulat (am häufigsten erlaubt)
- Sand
- Holzspäne
- Ofenasche
Salz ist meist nur bei Eisregen oder extremer Glätte erlaubt und auf Treppen, steilen Flächen oder dort, wo Splitt keine Wirkung zeigt. Die genaue Regelung steht in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde.
Was passiert bei einem Unfall?
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Räumpflichtige. Folgende Ansprüche sind möglich:
- Schmerzensgeld
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- Bei Dauerschäden: Rente oder Umbau der Wohnung
Eine private Haftpflichtversicherung deckt Privateigentümer, eine Betriebshaftpflicht deckt Gewerbebetriebe. Wichtig ist die Dokumentation: Wenn Sie nachweisen können, dass regelmäßig und rechtzeitig geräumt wurde, ist die Versicherung deutlich einfacher einzusetzen.
Profi-Winterdienst oder selbst räumen?
Bei privaten Einfamilienhäusern reicht oft eigene Räumung. Bei Gewerbeobjekten, Hausverwaltungen und Pflegeheimen ist ein professioneller Dienst meist günstiger als die Alternativen:
- Eigene Mitarbeiter müssen früh aufstehen und sind dafür nicht bezahlt
- Haftungsrisiko bei Abwesenheit oder Krankheit
- Dokumentation muss selbst geführt werden
- Fehlende Geräte für größere Flächen
Ein Saisonvertrag mit Festpreis von November bis März kostet je nach Fläche und Lage zwischen einem halben und einem kleineren vierstelligen Betrag. Dafür sind Sie rechtssicher abgesichert und haben keinen Aufwand.
Fazit
Die Räum- und Streupflicht ist real, auch wenn sie oft unterschätzt wird. Wer ein Gewerbeobjekt oder eine Wohnanlage betreibt, sollte früh einen Winterdienst-Vertrag abschließen, vor dem ersten Schnee. Für Privatpersonen reicht meist Selberräumen, wenn die Räumzeiten eingehalten werden.
Winterdienst für Ihr Objekt?
Wir nehmen bis Oktober Neukunden für die Saison an. Danach sind wir meist ausgebucht. Melden Sie sich rechtzeitig für ein Angebot.