Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Scharf Reinigungsservice und ihren Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Scharf Reinigungsservice, Inhaber Alexander Scharf, Bornhecke 23, 36124 Eichenzell (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber über Reinigungs- und Pflegeleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Im Sinne dieser AGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsabschluss und Angebot
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Reinigungsleistung zustande.
(3) Leistungsumfang, Ausführungszeitpunkt und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Reinigungs- und Pflegeleistungen nach den anerkannten Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks und nach dem jeweils gültigen Stand der Technik.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen eigene Mitarbeiter oder geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl erfolgt nach branchenüblicher Sorgfalt.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder nach gesonderter Preisabsprache abgerechnet.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Räume, Wasser- und Stromanschlüsse unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber weist auf besondere Gefahrenquellen, empfindliche Oberflächen oder wertvolle Gegenstände rechtzeitig schriftlich hin. Unterbleibt der Hinweis, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
(3) Der Auftraggeber sorgt für einen ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen. Verzögerungen aus mangelhaftem Zugang gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte der Auftragnehmer als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG geführt werden, wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
(4) Bei wiederkehrenden Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise einmal jährlich mit einer Frist von vier Wochen zum nächsten Monatsersten anzupassen, wenn sich die tariflichen Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk oder die gesetzlichen Sozialabgaben ändern. Die Anpassung erfolgt im Verhältnis zur Kostensteigerung.
§ 6 Abnahme und Reklamation
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur unverzüglichen Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Verschleiß, Verfärbungen und natürliche Alterung der gereinigten Flächen stellen keinen Mangel dar.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Reinigungsaufträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Verträge über wiederkehrende Unterhaltsreinigung werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform oder Textform (E-Mail genügt).
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit und Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei leichter Fahrlässigkeit und Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht wird die Haftung ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblicher Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Deckungssummen werden auf Anfrage mitgeteilt.
(4) Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers in Eichenzell.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
Hinweis: Dieses Dokument ist eine Vorlage und sollte vor der Verwendung von einem Rechtsanwalt auf Ihren individuellen Bedarf geprüft werden.