Wie oft sollte man ein Pflegeheim grundreinigen?
Die tägliche Unterhaltsreinigung reicht nicht aus, um alle Verschmutzungen zu entfernen. Eine regelmäßige Grundreinigung ist in Alten- und Pflegeheimen Pflicht. Hier die empfohlenen Zyklen und rechtlichen Grundlagen.
Rechtlicher Rahmen
Alten- und Pflegeheime fallen unter das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut. Daraus ergeben sich keine starren Reinigungsintervalle, aber klare Anforderungen an das Hygienekonzept jeder Einrichtung.
Das Hygienekonzept muss nach § 36 IfSG schriftlich vorliegen und enthält Reinigungs- und Desinfektionspläne. Diese werden vom Gesundheitsamt und bei MDK- oder QM-Begehungen kontrolliert.
Typische Zyklen in der Praxis
Bewohnerzimmer
Die Grundreinigung der Bewohnerzimmer erfolgt üblicherweise ein- bis zweimal jährlich, häufig bei Bewohnerwechsel. Dazu gehören Boden mit Einscheibenmaschine, Wandhygiene, Heizkörper, Fenster innen und Einrichtung.
Gemeinschaftsräume und Speisesäle
Gemeinschaftsräume werden stärker frequentiert. Hier empfehlen wir eine Grundreinigung zwei- bis viermal pro Jahr. Gastronomiebereiche und Küchen nach HACCP-Vorgaben oft monatlich.
Sanitärbereiche
Öffentliche Sanitärbereiche brauchen alle drei bis sechs Monate eine Grundreinigung mit Entkalkung und Fugenreinigung. Die tägliche Unterhaltsreinigung und Desinfektion bleibt daneben bestehen.
Flure und Treppenhäuser
Bei Linoleum- oder PVC-Böden ist eine zweimalige Grundreinigung pro Jahr mit Einpflege oder Versiegelung üblich. So bleibt die Schutzschicht intakt und die Unterhaltsreinigung bleibt wirtschaftlich.
Wann ist eine Grundreinigung fällig?
Folgende Anzeichen sprechen für eine zeitnahe Grundreinigung:
- Böden wirken matt oder stumpf, obwohl täglich gereinigt wird
- Verfärbungen in Fugen, Ecken oder unter Möbeln
- Fettschleier im Speisesaal oder in der Küche
- Unangenehme Gerüche trotz Desinfektion im Sanitärbereich
- Kalk- und Urinstein in WCs und Waschbecken
Dokumentation
Jeder Reinigungsgang sollte dokumentiert werden: Datum, Fläche, verwendete Mittel, Ausführende. Bei QM-Audits und Begehungen durch das Gesundheitsamt ist diese Dokumentation der zentrale Nachweis der Sorgfaltspflicht.
Wir stellen allen Pflegeheim-Kunden eine digitale Reinigungsdokumentation zur Verfügung, die bei Begehungen ausgedruckt vorgelegt werden kann.
Fazit
Es gibt keinen universellen Zyklus. Ein realistischer Richtwert: Bewohnerzimmer ein bis zwei Mal pro Jahr, Gemeinschaftsräume zwei bis vier Mal, Sanitär alle drei bis sechs Monate, Flure zwei Mal mit Einpflege. Genaue Intervalle legen Einrichtungsleitung und Reinigungsdienstleister im Hygienekonzept fest.
Hygienekonzept für Ihr Pflegeheim
Wir erstellen gemeinsam mit Ihrer Einrichtungsleitung einen Reinigungsplan, der zu Ihrem Haus passt und bei Begehungen Bestand hat.