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Winterdienst in Fulda und Osthessen

Als Eigentümer haften Sie, wenn jemand auf Ihrem ungeräumten Gehweg stürzt. Wir übernehmen Räum- und Streupflicht zuverlässig zwischen November und März, auch vor Geschäftsbeginn und an Wochenenden. Mit Dokumentation jeder Einsatzzeit als Nachweis im Schadensfall.

Angebot anfordern 0177 256 32 34
Vorteile

Warum Scharf für Winterdienst

Rechtssicher

Erfüllt die kommunale Verkehrssicherungspflicht in Hessen und Bayern, inklusive schriftlicher Dokumentation.

Vor Geschäftsbeginn

Geräumt bis 7 Uhr werktags, bis 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen, nach Satzung der Gemeinde.

Saisonvertrag mit Festpreis

Sie zahlen eine feste Pauschale, unabhängig davon, wie oft es schneit.

Zielgruppen

Für wen geeignet

Bürogebäude und Einzelhandel
Pflegeheime mit Haupteingang und Lieferantenzufahrt
Hausverwaltungen und WEGs mit Gehwegen
Ablauf

So läuft der Auftrag

Schritt 1

Flächenbegehung im Herbst

Schritt 2

Saisonvertrag November bis März

Schritt 3

Räumen und Streuen nach Wetterlage, mit Dokumentation

FAQ

Häufige Fragen

Wann kommen Sie bei Schneefall?
Vor der gesetzlichen Räumzeit, das bedeutet werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Bei Dauerschneefall mehrfach am Tag.
Welches Streumittel verwenden Sie?
Standardmäßig Granulat und Splitt, auf Wunsch Salz. Salz ist in einigen Kommunen eingeschränkt, wir halten uns an die örtliche Satzung.
Was kostet der Saisonvertrag?
Pauschalpreis für November bis März, berechnet nach Fläche und Lage. Sie zahlen in Raten oder als Einmalbetrag. Details im Angebot.
Was passiert bei nicht geräumtem Gehweg?
Mit unserem Vertrag sind Sie abgesichert. Bei Schadensfällen greift unsere Betriebshaftpflicht, und die Dokumentation dient als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht.

Interesse geweckt?

Der Winter kommt. Sichern Sie sich rechtzeitig einen Saisonplatz, wir haben begrenzte Kapazitäten und nehmen Neukunden nach Reihenfolge an.