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Gehwegreinigung in Fulda und Osthessen

Als Eigentümer sind Sie für die Reinigung des angrenzenden Gehwegs verantwortlich. Wir übernehmen diese Pflicht zuverlässig: Laub, Unkraut, Schmutz und Streugut werden regelmäßig entfernt, dokumentiert und auf Wunsch entsorgt. So schützen Sie sich vor Abmahnungen und Haftungsrisiken.

Angebot anfordern 0177 256 32 34
Vorteile

Warum Scharf für Gehwegreinigung

Rechtssicherheit

Erfüllt die kommunalen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflichten in Hessen und Bayern.

Wöchentlich oder bei Bedarf

Fester Rhythmus oder Einzeleinsätze nach Unwetter, Sie entscheiden.

Dokumentation

Jeder Einsatz wird mit Datum und Umfang erfasst, als Nachweis bei Schadensfällen.

Zielgruppen

Für wen geeignet

Gewerbeimmobilien und Bürogebäude
Hausverwaltungen und WEGs
Einzelhändler mit Ladenflächen
Ablauf

So läuft der Auftrag

Schritt 1

Begehung der Flächen und Abstimmung des Umfangs

Schritt 2

Festpreis-Angebot mit Jahresvertrag oder Einzeleinsätzen

Schritt 3

Start zum vereinbarten Termin, wiederkehrend oder punktuell

FAQ

Häufige Fragen

Bin ich als Mieter oder Vermieter verantwortlich?
Grundsätzlich der Eigentümer, übertragbar auf Mieter durch Mietvertrag. Wir klären bei Bedarf mit Ihnen die Zuständigkeit vor Auftragserteilung.
Was passiert bei Sturm oder starkem Laubfall?
Wir kommen auf Abruf innerhalb weniger Werktage und räumen nach. Stammkunden haben Vorrang bei Sondereinsätzen.
Entsorgen Sie den Laub?
Ja, wir nehmen gesammelten Laub und Schmutz mit und entsorgen ordnungsgemäß. Bei größeren Mengen rechnen wir nach Volumen ab.
Gilt das auch für Unkraut in Fugen?
Ja, die mechanische Fugenreinigung gehört zur Grundstücksreinigung. Chemische Mittel setzen wir nicht ein, das verbietet die Düngemittelverordnung auf befestigten Flächen.

Interesse geweckt?

Fragen Sie eine Begehung an. Wir prüfen Ihre Flächen und schlagen den passenden Rhythmus und Preis vor.